Rezeptbestellung Online

Nutzen Sie die Möglichkeit, Medikamente von zu Hause Online zu bestellen und holen Sie diese in Ihrer gewünschten Apotheke einfach ab (E-Card und Ausweis mitnehmen). Für eine Rezeptanforderung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus (e-Rezept).

– Bestellung am Vormittag (bis 12:00 Uhr) = Abholung am selben Werktag ab 16:00 Uhr

– Bestellungen am Nachmittag (nach 12:00 Uhr) = Abholung am nächsten Werktag ab 16:00 Uhr*

– Bestellungen am  Freitag ab 12:00 Uhr bis einschließlich Montag = Abholung am Dienstag ab 16:00 Uhr*

– Bestellungen wenn die Ordination geschlossen ist = Abholung am ersten Öffnungstag ab 16:00 Uhr

* Wir sind bemüht, die Rezeptanforderung während des Tages laufend zu erfassen, daher werden die Medikamente meist früher verfügbar sein.

 

 

Bitte beachten Sie die Hinweise unter dem Eingabeformular.

Geben Sie unbedingt beim Medikament an:

  • Name des Medikaments
  • die Wirkstärke (z.B. 8 mg)
  • die gewünschte Anzahl der Packungen (max. 2, variiert jedoch je Medikament und Krankenkasse) und
    die Stückzahl pro Packung (z.B. 28, 30, 60 Stück)
    BEISPIEL: Medikamentenname, 1 Packung je 30 Stück
  • PRO ZEILE NUR 1 MEDIKAMENT!!
  • AUFGRUND DER VORGABE DER VERSICHERUNGSTRÄGER BENÖTIGEN WIR ALLE 90 TAGE IHRE ORIGINAL E-CARD, ALSO BEI GELEGENHEIT VORBEIKOMMEN!

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

     

    MEDIKAMENTE:
    Bitte immer die vollständigen Bezeichnungen angeben.

    Medikament 1 *

    Medikament 2

    Medikament 3

    Medikament 4

    Medikament 5

    Medikament 6

    Medikament 7

    Medikament 8

    Medikament 9

    Medikament 10

    Bitte beachten Sie:

    • Online Rezepte können nur für Patienten von Dr. Alexandra Lieb ausgestellt werden.

    • Online Rezepte können nur für bereits verschriebene Medikamente, nicht aber für Neuverordnungen angefordert werden.

    • Vertretungspatienten müssen sich bitte persönlich an unseren Empfang wenden.

    • Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare bearbeitet werden. Dies betrifft natürlich auch nicht zuordenbare Medikamente. Eine Verständigung per Mail oder Telefon unsererseits erfolgt nicht, da dies aus Zeitgründen nicht möglich ist!

    • Die Sozialversicherungsnummer unbedingt immer komplett (10-stellig inkl. Geburtsdatum) eintragen.